– Stand 04.05.2021 –
1. Mietzeit
2. Benutzung des Fahrzeuges
3. Kündigung
Die Parteien sind berechtigt, die Mietverträge entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen. Die Vermieterin kann die Mietverträge außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:
Kündigt die Vermieterin einen Mietvertrag, ist der Mieter verpflichtet, die Fahrzeuge samt Fahrzeugpapieren, sämtlichem Zubehör und aller Fahrzeugschlüssel unverzüglich an die Vermieterin herauszugeben.
4. Langzeitmiete
Bei Langzeitmieten (Mieten mit einer vereinbarten Mietdauer von mehr als 30 Tagen) gilt zusätzlich folgendes: Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug im Falle der Erreichung des im Mietvertrag angegebenen zulässigen Kilometerstandes bereits vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückzugeben. Für den Fall, dass der Mieter den im Mietvertrag angegebenen zulässigen Kilometerstand um mehr als 100 km überschreitet und/oder das Fahrzeug nach dem im Mietvertrag angegebenen Datum zurückgibt, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 50 € zzgl.MwSt, je Tag der Verspätung und 500 € zzgl.MwSt, je angefangene 500 Km der Kilometerüberschreitung verpflichtet. Bei Erreichung des im Mietvertrag angegebenen Kilometerstandes vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit, erhält der Mieter bei Rückgabe des Fahrzeugs für die restliche Mietdauer ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug.
5. Mietdauer
6. Einzugsermächtigung des Mieters
Der Mieter ermächtigt die Vermieterin sowie deren Inkassobevollmächtigte unwiderruflich, alle Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages vorgelegten, im Mietvertrag benannten bzw. von der vom Mieter nachträglich vorgelegten oder zusätzlich benannten Kreditkarte abzubuchen oder über die vorliegende Firmenlastschrift einzuziehen.
7. Wartung
Der Mieter verpflichtet sich, die von den jeweiligen Herstellern vorgeschriebenen Inspektionen und Wartungen in einem Autorisierten Werkstatt (Vertragswerkstatt) durchzuführen zu lassen. Die Wartungshinweise des Herstellers sind maßgebend. Die Kosten für die Pflichtinspektion trägt der Vermieter. Die Inspektionen können in den Werkstätten des Vermieters oder in einer autorisierten Werkstatt in der Nähe des Mieters durchgeführt werden.
Der Mieter ist verpflichtet, alles Erforderliche zu tun, um das Fahrzeug während der gesamten Mietzeit in einem technisch einwandfreien Zustand zu erhalten. Normaler Verschleiß geht zu Lasten des Vermieters. Verfügt das Fahrzeug über einen Ladekran, sind die im Anhang beigefügten Wartungs- und Pflegearbeiten Ladekräne 14-tägig auf Kosten des Mieters durchzuführen. Die Beseitigung von Schäden, die auf die Nichtbeachtung die Vorschriften zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Mieters. Dies gilt ebenso für alle damit zusammenhängenden Folgeschäden.
Die Kosten für Motoröle, Schmiermittel, Frostschutzmittel, Leuchtmittel, Wischblätter usw. gehen zu Lasten des Mieters. Als Nachfüllöl muss je nach Fahrzeug ein herstellerfreigegebenes Motorenöl verwendet werden.
8. Verhalten bei Unfällen
9. Haftung der Vermieterin
10. Haftung des Mieters bei Schäden und Verkehrsverstößen/Straftaten
11. Begrenzung der Haftung des Mieters
12. Haftungsbegrenzung des Vermieters
13. Maut
Fällige Mautgebühren gehen zu Lasten des Mieters. Für die Bearbeitung der Maut wird eine Bearbeitungsgebühr von 40,00 € zzgl. der gesetzl. MwSt. erhoben. Die Mautgebühren sind sofort zur Zahlung fällig. Der Vermieter ist berechtigt eine Kaution in Höhe der zu erwartenden Maut zu verlangen und bis zur tatsächlichen Abrechnung durch die Betreiberfirma, derzeit TollCollect, einzubehalten. Für Zahlung der Maut auf Rechnung wird eine zusätzliche Gebühr von 5,00 Euro zzgl. der gesetzl. MwSt. fällig.
14. Zahlungsbedingungen
15. Speicherung und Weitergabe von Personaldaten
Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter die angegebenen persönlichen Daten speichert. Der Vermieter darf diese über den zentralen Warnring an Dritte, die ein berechtigtes Interesse haben, weitergeben, wenn:
16. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird Cham als Gerichtsstand vereinbart, soweit:
17. Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen
Der Vermieter nimmt entsprechend § 36 VSBG nicht an Streitschlichtungen teil.
18. Verjährung
Sofern der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, werden Schadensersatzansprüche vom Vermieter gegen den Mieter erst fällig, wenn der Vermieter Gelegenheit hatte, die Ermittlungsakte einzusehen. Im Falle der Akteneinsicht wird der Vermieter den Mieter über den Zeitpunkt der Akteneinsicht unverzüglich benachrichtigen. Eine gemäß 8 c) der AGB vertraglich vereinbarte Kautionszahlung verbleibt solang im Besitz des Vermieters, bis die Schuldfrage endgültig geklärt ist.
19. Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Wegen des Vorranges der Individualabrede sind die alten Schriftformklauseln, wie vorher verwendet, nicht mehr wirksam. Wirksam sind nur so genannte Vollständigkeitsklauseln.
20. Sonstiges
Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online Streitbeilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten eingerichtet. Die Bayerwaldleasing GmbH nimmt an dem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nicht teil. Solange und soweit in dieser Vereinbarung nichts geregelt ist sind die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und die Vorschriften der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung entsprechend anzuwenden. Dies gilt auch für sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Unklarheiten. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Parteien verpflichten sich in einem derartigen Fall, eine wirksame oder durchführbare Bestimmung anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich unter Berücksichtigung beiderseitiger Parteiinteressen entspricht. Das gleiche gilt für etwaige Lücken im Vertrag.